Eigenbedarfskündigung wegen Au-pair
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Es steht einer Eigenbedarfskündigung nicht entgegen, wenn der Vermieter seine Wohnung für ein Au-pair nutzen will, soweit nicht ausreichend Platz in seiner eigenen Wohnung ist. Im konkreten Fall war die Wohnung des Vermieters mit Ehefrau und drei Kindern gut belegt und die vermietete Wohnung nur 700 m entfernt.Die Mieterin drang weder mit ihrem Einwand durch, dass die (kleinen) Kinder noch kein eigenes Zimmer benötigen würden, noch mit dem Einwand, der Vermieter hätte in der Nähe zu seiner Familienwohnung anderen Mietraum anmieten können.
AG München vom 12.01.2021 - 473 C 11647/20