Auffahrunfall: Starkes Bremsen während der Grünphase
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Ein Autofahrer, der im fließenden Verkehr auf das vor ihm fahrende Fahrzeug auffährt, haftet in der Regel nach dem sog. Anscheinsbeweis für den Schaden. In einigen Fällen wird dem Ansprüchen des vorausfahrenden Fahrers jedoch entgegengehalten, er habe grundlos stark abgebremst. Das Landgericht Saarbrücken hatte einen Fall zu entscheiden, in dem der vorausfahrende Fahrer während der Grünphase einer Ampel ohne zwingenden Grund vor dem Kreuzungsbereich stark abbremste. Das Gericht sah den Anscheinsbeweis der Haftung des hinteren Fahrers als erschütterst an. Ein durch Grün bevorrechtigter Fahrzeugführer sei gehalten, die Grünphase einer Ampel auszunutzen, um einen ungehinderten Verkehrsfluss zu gewährleisten.
LG Saarbrücken vom 20.11.2015 zum Az. 13 S 67/15