Leben kann ein Schaden sein
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Irgendwann würde eine solche Entscheidung kommen, das war klar. Jetzt ist erstmalig durch ein Obergericht entschieden worden, dass Leben ein Schaden darstellen kann.In die Haftung genommen war ein Hausarzt, der bei einem Patienten im Stadium der finalen Demenz die Einstellung der Sondenernährung mit dem gesetzlichen Betreuer nur nebenbei erörtert hatte. Das sei zu wenig, so das Oberlandesgericht. In solchen Fällen, in denen der alsbaldige Tod des Patienten absehbar ist, hat der Arzt vielmehr gründlich mit dem Betreuer zu erörtern, ob eine Versorgung mittels PEG überhaupt noch indiziert ist. Erfolgt dieses nicht, liegt ein Behandlungsfehler vor. Der Grundsatz „in dubio pro vita“ gilt also nicht uneingeschränkt.
OLG München vom 21.12.2017 zum Az. 1 U 454/17
Der Praxistipp von Rechtsanwalt Foerster: „Diese Aufklärung des gesetzlichen Betreuers muss durch den Arzt umfassend dokumentiert werden, insbesondere dann, wenn bei zweifelhafter Indikation der Betreuer sich gleichwohl für eine Weiterführung der Sondenernährung entscheidet.
Nachtrag:Der BGH hat diese Entscheidung inzwischen kassiert!“