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Mietminderung wegen spätem Warmwasser

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Muss ein Mieter zu lange Wasser laufen lassen, bis endlich warmes Wasser kommt, kann dieses einen Mietmangel darstellen. Mit Verweis auf die einschlägige DIN-Norm forderte das Gericht nach 30 Sekunden mindestens 55 Grad. Erreicht wurden aber gerade mal 32 Grad. Zu wenig. Die Mieter durften die Miete um 5% mindern.

AG Berlin-Mitte vom 25.04.2018 zum AZ. 7 C 82/17

 

Der Praxistipp von Rechtsanwalt Foerster: „Eine Sekundenentscheidung, denn jeder weiß, dass zunächst lange kaltes Wasser läuft, dann aber binnen weniger Sekunden das warme Wasser da ist. Das wird im vorliegenden Fall vielleicht zwei oder drei Sekunden später gewesen sein. Aber gibt es technische Normen mit klaren Grenzwerten, wenden Gerichte diese auch ohne Bedenken an.“