Anspruch auf Baumfällung beim Nachbarn
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Ist ein Baum – vorliegend war es eine Kiefer – nicht (mehr) standsicher, kann der Nachbar verlangen, dass diese gefällt wird. Denn den Grundstückseigentümer treffen Verkehrssicherungspflichten, die von seinen Nachbarn auch prophylaktisch geltend gemacht werden können.
LG Hamburg vom 04.02.2018 zum Az. 304 O 247/13
Der Praxistipp von Rechtsanwalt Foerster: „Die Rechtslage ist eindeutig, allerdings liegt das Problem in solchen Fällen darin, dass der gefährdete Nachbar nachweisen muss, dass der Baum nicht mehr stand-/bruchsicher ist und dieser Gefahr nur noch durch Fällen begegnet werden kann. Schwierig, wenn man das Nachbargrundstück grundsätzlich nicht betreten darf.“