Eigenbedarfskündigung gegen 80-jährige Mieterin
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Dass der Mieter, gegen den eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen wird, sozial benachteiligt ist – vorliegend handelte es sich um eine 80-jährige Fau, die in der Wohnung bereits seit 30 Jahren wohnte – steht einer Wirksamkeit der Kündigung nicht zwingend entgegen. Entscheidend, so das Amtsgericht München, komme es darauf an, dass der Eigentümer der Wohnung nachvollziehbar derlegt, dass er bspw. seinen Lebensmittelpunkt in die Wohnung verlegen will.
AG München vom 26.07.2018 zum Az. 433 C 19586/17
Der Praxistipp von Rechtsanwalt Foerster: „Bei eine Kündigung wegen Eigenbedarf kommt es entscheidend darauf an, dass der Eigentümer zur vollen Überzeugen des Gerichtes darlegen kann, dass er die Wohnung tatsächlich selber nutzen wird. Zweifel, dass nur ein unliebsamer Mieter hinausgeworfen werden soll, gehen zu seinen Lasten.“