Blendung durch glasierte Dachziegel
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Glasierte Dachziegel sind schön, können aber beim Nachbarn zu einer erheblichen Blendwirkung führen. Das OLG Hamm verfügte jetzt einen Rückbau.
Dabei stellte das Gericht die Frage der Ortsüblichkeit, die hier wohl gegeben war, völlig hinten an. Entscheidend sei alleine die Blendwirkung. Sei diese unzumutbar, führen sie zu einer nur eingeschränkten Nutzbarkeit des Grundstücks und gefährde sie dauerhaft die Gesundheit des betroffenen Nachbarn, sei selbst ein Rückbau mit Kosten zwischen 20.000 € und 30.000 € kein grobes Missverhältnis.
OLG Hamm vom 25.05.2020 - 5 U 113/2017
Der Praxistipp von Rechtsanwalt Foerster: „Wenn schon eine solche Entscheidung ergeht, mit der man eher nicht rechnen musste, wäre eine Haftung des Dachdeckers zu prüfen. Denn er alleine hätte das Dilemma vorhersehen können.“