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Ergänzung zu einer Patientenverfügung wegen Covid/Corona

Die nachfolgende Verfügung ist als Ergänzung zu einer bestehenden Patientenverfügung gedacht. Sie ist nur ein Vorschlag und sollte unbedingt an die persönlichen Wünsche und Vorstellungen angepasst werden.

Ergänzung zu meiner Patientenverfügung vom ___________, zuletzt bestätigt am ___________.

Mir ist bewusst, dass bei mir eine Erkrankung an COVID-19 auch ohne relevante Vorerkrankungen einen schweren Verlauf nehmen kann, der mit Atemnot einhergehen und lebensbedrohliche Auswirkungen haben kann. Mir ist bekannt, dass auch schwere Verläufe durch einen Krankenhausaufenthalt mit künstlicher Beatmung ggf. überstanden werden können.

Für den Fall, dass ich an einer SARS-CoV-2-Infektion erkrankt bin und meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, treffe ich nachfolgende Entscheidungen, wobei diese den Festlegungen aus meiner allgemeinen Patientenverfügung vorgehen.

Ich stimme zu

  • einer medizinisch indizierten Verlegung in ein Krankenhaus.

Unabhängig davon, ob ich im Fall einer COVID-19-Erkrankung in ein Krankenhaus verlegt werden oder in meiner häuslichen Umgebung verbleibe – was mein vorrangiger Wunsch ist –, stimme ich zu

  • einer O2-Therapie über einen Schlauch an die Nase (Nasenbrille) oder eine Kopfhaube,
  • einer Beatmung über eine Maske auf Nase und Mund (nicht invasive Beatmung),
  • nichtinvasiven Maßnahmen, wie z.B. Medikamentengaben oder Infusionen, sowie
  • einer adäquate Schmerz- und Symptomkontrolle, insbesondere die Linderung von Atemnot und Angst. Die Möglichkeit einer ungewollten Verkürzung meiner Le-benszeit durch schmerz- und symptomlindernde Maßnahmen nehme ich in Kauf.

Ich lehne hingegen ab

  • eine Maximaltherapie, bestehend u.a. aus Herz-Lungen-Wiederbelebung (Reanimation), Gabe von Blut(bestandteilen), Blutwäsche (Dialyse, Hämofiltration oder vergleichbare Verfahren), künstlicher Ernährung/Flüssigkeitszufuhr sowie der Gabe von Antibiotika, mit dem Ziel der Lebensverlängerung,
  • eine Beatmung über einen Schlauch in der Luftröhre (invasive Beatmung) sowie
  • die Durchführung von wiederbelebenden Maßnahmen.

Sollte ich einer invasiven Beatmung zugestimmt haben, die notgedrungen mit einem künstlichen Koma und damit einhergehender Entscheidungsunfähigkeit verbunden ist, soll die Beatmung eingestellt werden, wenn sie nicht mehr indiziert ist. Neue Therapieziele sollen dann nicht mehr festgelegt werden. Stattdessen soll nur noch die oben beschriebene Schmerz- und Symptomkontrolle erfolgen.

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Ort, Datum

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Unterschrift

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