Ökostromabgabe rechtmäßig
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Akuelle Ökostrom-Abgabe entspricht dem Verfassungsrecht
Das Landgericht Chemnitz hat eine Musterklage abgewiesen, die gegen die EEG-Umlage gerichtet war. Der Staat verfolge damit das Ziel der Verringerung des CO2-Ausstoßes und der Förderung regenerativer Energien. Das sei ein legitimer Zweck, der die Umlage auf alle rechtfertige. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
LG Chemnitz vom 22.03.2013 zum Az.: 1 HK O 1113/12