EuGH stärkt chronisch kranke Arbeitnehmer
Mitgeteilt von Ehemalige
Lang andauernde chronische Krankheit kann Behinderung gleichstehen
Der EuGH in Luxemburg hat die Rechte lang kranker Arbeitnehmer gestärkt. Nach dem am 11.04.2013 verkündeten Grundsatzurteil können chronisch kranke Arbeitnehmer wie behinderte Arbeitnehmer behandelt werden und daher einen besonderen Kündigungsschutz genießen oder entsprechende Hilfen beanspruchen.
In seinem neuen Urteil bekräftigt der EuGH, dass dies auch physische, geistige oder psychische Krankheiten umfassen kann.
Europäischer Gerichtshof, (C-335/11 und C337/11)