Zusätzlicher Vorsorgeaufwand des gesteigert unterhaltspflichtigen Elternteils
Mitgeteilt von Ehemalige
Aufwendungen des gesteigert unterhaltspflichtigen Elternteils für eine zusätzliche Altersvorsorge und eine Zusatzkrankenversicherung sind unterhaltsrechtlich nicht berücksichtigungsfähig, wenn der Mindestunterhalt für ein minderjähriges Kind anderenfalls nicht aufgebracht werden kann.
BGB, Urteil vom 30.01.2013 – XII ZR 158/10 (OLG Brandenburg)