Private Absprachen zum Aufenthaltsort eines Kindes begründen keinen Anspruch auf 14 Monate Elterngeld allein für einen Elternteil
Mitgeteilt von Ehemalige
Der Ausnahmefall, dass ein Elternteil allein 14 Monate Elterngeld erhalten kann, kann nicht durch eine private Vereinbarung über den Aufenthalt des Kindes erreicht werden. Auf diese Weise sollen Missbrauchsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hervor.
Beschluss vom 30.04.2013, L 2 EG 2/13