Grad der Behinderung bei Fibromyalgie
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Die Fibromyalgie und ähnliche Symptome sind jeweils im Einzelfall entsprechend der funktionellen Auswirkungen analog zu beurteilen. Bei somatoformen Störungen betreffen die Auswirkungen das nervenheilkundliche Fachgebiet, so dass der GdB sich nach deren Wertvorgaben richtet. Im Rahmen des komplexen Schmerzgeschehens muss untersucht werden, ob es sich um mittelgradige Auswirkungen mit dauernden erheblichen Funktionseinbußen handelt und eine schwer beeinflussbare Krankheitsaktivität vorhanden ist.
LSG Baden-Württemberg vom 13.12.2012 - L 6 SB 4838/10