Ärztliche Aufklärung und hypothetische Einwilligung
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Vergisst ein Arzt die obligatorische Aufklärung vor einer Operation oder ist sie fehlerhaft, kann der Arzt versuchen, mit einer hypothetischen Einwilligung zu argumentieren. Dann aber trägt er die volle Beweislast, an die grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen sind. Er muss also vollumfänglich beweisen, dass der Patient bei ordnungsgemäßer Aufklärung in die medizinische Maßnahme eingewilligt hätte. Diese hohen Anforderungen resultieren, so das OLG Schleswig, aus dem Umstand, dass durch die hypothetische Einwilligung das Aufklärungsrecht des Patienten nicht unterlaufen werden darf.
OLG Schleswig vom 18.10.2020 - 4 U 55/18