Anspruch auf ein persönliches Budget
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Soweit dessen Voraussetzungen vorliegen, besteht ein Rechtsanspruch eines Leistungsberechtigten auf die Ausführung einer Teilhabeleistung in Form eines persönlichen Budgets. Das hat das OVG Bremen in einer Entscheidung aus Mai 2020 festgestellt. Dabei käme dem hier betroffenen Jugendamt weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum zu. Es sei dann gezwungen, eine Zielvereinbarung abzuschließen. Eine Ausnahme hierfür gäbe es erst dann, wenn der Leistungsträger diese Zielvereinbarung sofort nach ihrem Abschluss wieder kündigen könne.
OVG Bremen vom 25.05.2020 - 2 B 66/20
Der Praxistipp von Rechtsanwalt Foerster: „Ein persönliches Budget ist insbesondere für Menschen mit Behinderung höchst attraktiv, allerdings nicht in jedem Fall die erste Wahl. Wir beraten Sie gerne zu den individuellen Vor- und Nachteilen für Sie.