Ausschluss eines Ehepartners aus der Wohnung nach Trennung
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Ein Ehemann kann auch dann nicht seine Ehefrau aus der Ehewohnung aussperren, wenn ihm die Wohnung alleine gehört, beide in Trennung leben und seine Ehefrau übermehrere Monate bei der eigenen Verwandtschaft außer Landes war. Das entschied das OLG Frankfurt/Main und begrindete seine Entscheidung damit, dass ein gemeinsam bewohntes Haus nicht dadurch seinen Charakter als Ehewohnung verliere, dass sich ein Ehepartner nach eienr Trennung auf einem mehrmontigen Auslandsaufenthalt befinde.
OLG Frankfurt/Main vom 11. März 2019