Austausch einer kompletten Schließanlage
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Verliert ein Mieter einen Hausschlüssel, kann der Vermieter nur dann die Kosten des Austausches der kompletten Schließanlage verlangen, wenn eine konkrete Missbrauchsgefahr durch Dritte besteht.
AG Bautzen vom 11.09.2020 zum Az. 20 C 207/19
Eine Erläuterung von Rechsanwalt Foerster: „Das Amtsgericht hat alleine den Vermieter in der Beweispflicht gesehen, dass eine solche konkrete Gefahr gegeben sei. Das aber verbietet natürlich nicht, dass der Mieter Argumente vorbringt, die gegen eine konkrete Gefahr sprechen. Im vorliegenden Fall hatte der Sohn der Mieterin den Schlüssel verloren, konnte aber glaubhaft versichern, dass das in einer Sportanlage geschehen sei, ohne dass dabei Rückschlüsse auf die Adresse der Wohnung möglich gewesen wären.“