Baumfällkosten als Nebenkosten
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Die Kosten des Fällens eines Baumes sowie die Entsorgung des Holzes sind auf den Mieter umlagefähige Nebenkosten, entschied das Landgericht München.
LG München vom 19.11.2020 zum Az. 31 S 3302/20