Beweispflichten im Arzthaftungsprozess
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Darüber, wie weitgehend ein Patient in einem Arzthaftungsprozess Beweis erbringen muss, herrscht in der Rechtsprechung weiter unterschiedliche Auffassung. Zwei aktuelle Entscheidungen widersprechen sich mehr oder minder. So urteilte einerseits der Bundesgerichtshof, dass sich ein Patient zur Führung eines Haftungsprozesses kein medizinisches Fachwissen anzueigenen habe. Ungenau formulierte Beweisangebote eines Nichtmediziners seien daher ausreichend. Andererseits lies das Oberlandesgericht Dresden ein bloßes Bestreiten eines erstinstanzlichen medizinischen Gutachtens, ohne dass die abweichende Bewertung mittels Privatgutachten oder anderer medizinischer Belege begründet würde, nicht ausreichen.
BGH vom 28.5.2019 - VI ZR 328/18
OLG Dresden vom 29.7.2019 - 4 U 1078/19
Der Praxistipp von Rechtsanwalt Foerster: „Das Beweisrecht ist häufig der komplizierteste Part in Arzthaftungsprozessen, gleichzeitig aber auch der die Instanz entscheidende Part. Überspitzt gilt: Wer beweisen muss, hat verloren.“