Beweiswert der AU-Bescheinigung
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Erst kam die Kündigung durch den Arbeitgeber, dann der gelbe Schein durch den Arbeitnehmer. Normalerweise können Arbeitgeber den Beweiswert einer AU-Bescheinigung nicht erschüttern. Das gelingt aber dann, wenn die Krankschreibung genau den Zeitraum bis zur Wirksamkeit der Kündigung umfasst, so das Bundesarbeitsgericht in seiner jüngsten Entscheidung.
BAG vom 8.9.2021 zum Az. 5 AZR 149/2021