Darlegungspflicht bei Hygieneverstößen im Krankenhaus
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Speer
Die Darlegung und der Beweis eines Behandlungsfehlers durch die Nichteinhaltung von Hygienebestimmungen gestalten sich für den Patienten oft schwierig. Durch einen Beschluss des Bundesgerichtshofs wurde die Position des Patienten verbessert. Demnach kann für das Krankenhaus eine sekundäre Darlegungslast hinsichtlich der Maßnahmen bestehen, die es ergriffen hat, um sicherzustellen, dass die für ein behandlungsfehlerfreies Vorgehen notwendigen Hygienemaßnahmen eingehalten wurden. Nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs seien an die Substantiierungspflichten im Arzthafungsprozess nur maßvolle und verständige Anforderungen zu stellen. Vorliegend handelte es sich um einen Fall, bei dem ein frisch operierter Patient neben einen Patienten gelegt wurde, der eine offene Wunde am Knie hatte, die mit einem Keim infiziert war.
BGH vom 16.08.2016 – VI ZR 634/15