Falschbefüllung der gelben Tonne
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Die Mieter einer Hauseigentümerin entsorgten wiederholt ihren Hausmüll über die gelbe Tonne. Schließlich reichte es dem Entsorgungsunternehmen und es zog die Recycling-Tonne vom Grundstück ab. „Unzulässig, weil verbotene Eigentmacht“, urteilten die Richter. Allerdings gestanden sie der Vermieterin keinen Schadenersatz für das Aufstellen von Ersatztonnen zu. Denn diese Kosten wären auch entstanden, wenn das Entsorgungsunternehmen die gelben Tonnen nicht entfernt aber eben auch nicht geleert hätte. Dasss das Entsorgungsunternhemen hierzu berechtigt gewesen wäre, daran hatte das Gericht keine Zweifel.
OLG Dresden vom 1.10.2019 - 4 U 774/19
Der Kommentar von Rechtsanwalt Foerster: „Die Entscheidung überrascht, immerhin sahen die Nutzungsbedingungen des Entzorgers den Abzug der Tonne vor. Außerdem stehen die Tonnen im Eigtum des Entsorgers, nicht aber der Hauseigentümerin / Vermieterin.“