Fehlbehandlung bei Sklerosierungsbehandlung (Verödung)
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Gelangt bei einer Sklerosierungsbehandlung von sogenannten Besenreitern Injektionsmitteln nicht in die Vene, sondern in umliegende Gewebe, ist dieses nicht zwingend als Behandlungsfehler zu werten. Voraussetzung ist dafür, dass der Arzt bei solchen, allenfalls relativ indizierten Eingriffen, sehr umfangreich aufgeklärt hat. Dazu hat er das Bedürfnis des Patienten, einen solchen Eingriff durchführen zu lassen und die damit verbundenen Vorteile der Behandlung in Verhältnis zu setzen zu dem damit eingegangenen Risiko. Verschlechterungsmöglichkeiten und ein mögliches Missverhältnis bei dem Tausch müssen von ihm in aller Deutlichkeit angesprochen werden.
OLG Hamm vom 13.05.2016 zum Az. 26 U 187/15