Geld vom Ex-Partner
Mitgeteilt von Ehemalige
Nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommen Ausgleichsansprüche wegen finanzieller Zuwendungen (hier: Darlehensvertrag) des einen Partners für den Erwerb und den Umbau eines im Alleineigentum des anderen Partners stehenden Wohnhauses dann in Betracht, wenn die Leistung deutlich die die Miete hinausgeht, die für vergleichbaren Wohnraum aufzuwenden wäre. Ein Anspruch kommt dann in Betracht, soweit gemeinschaftsbezogenen Zuwendungen die Vorstellung oder Erwartung zu Grunde lag, die Lebensgemeinschaft werde Bestand haben. Als gemeinschaftsbezogene Zuwendungen kommen die Leistung von monatlichen Kreditraten sowie die Bezahlung von Baumaterial in Betracht.
BGH, Urteil vom 08.05.2013 – XII ZR 132/12 –