Haftung des Grundstückseigentümers für Schäden durch hohe Bäume
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Die Untersuchung von großen Bäumen auf Schäden und vorhandene Erkrankungen durch den Grundstückseigentümer kann erforderlich sein, um drohende Schäden bei einem Sturm zu verhindern. Dies kann zu einer Haftung des Grundstückseigentümers führen. Maßnahmen muss der Eigentümer nach einer Entscheidung des OLG Brandenburg aber erst dann ergreifen, wenn sichtbare Schäden, abgestorbene Äste, sichtbarer Pilzbefall erkennbar werden. Es kann nicht per se davon ausgegangen werden, dass von älteren Bäumen eine Gefahr ausgeht. Ein Anspruch des Grundstücksnachbarn auf die Entfernung gesunder Bäume besteht demnach nicht, auch wenn deren Krone infolge eines Sturms abgebrochen ist.
OLG Brandenburg Urteil vom 22.10.2915 - 5 U 104/13