Haftung für den Verlust eines Wohnungsschlüssels
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Hat ein Mieter seinen Wohnungsschlüssel verloren, so haftet er in der Regel nicht über die Kosten des Austauschs der gesamten Schließanlage. Das entschied das LG München. Es sei fernliegend, dass der Finder zumindest in einer Großstadt, in der Mehrfamilienhäuser vorherrschen würden, von Haus zu Haus gehen würde, um zu prüfen, ob der gefundene Schlüssel Zugang gewährt. Außerdem würde der Finder dann auch nur Zugang zur Wohnung des Mieters erhalten, nicht aber zu den anderen Wohnungen.
LG München vom 18.06.2020 zum Az. 31 S 12365/19