Administration der eigenen Pflege und Betreuung
Auch wenn der Gesetzgeber es sich anders wünscht, die Sorge um pflegebedürftige Menschen genauso wie die Betreuung von Menschen mit Behinderung ist weitgehend institutionalisiert. Alles wird geregelt durch ein Heim, einen ambulanten Pflegedienst oder eine andere professionell agierende Institution.
Unter dem im Titel genannten, hochtrabenden Begriff verbergen sich bis heute wenig bekannte und daher auch wenig genutzte Möglichkeiten, die eigene Betreuung und Pflege selbstverantwortet in die Hände zu nehmen. Zwei Beispiele sollen genannt werden:
Das Persönliche Budget
Zunächst ist hier das (trägerübergreifende) Persönliche Budget anzuführen. Hierbei handelt es sich um ein Rechtsinstitut, welches ehemals im Behindertenbereich entwickelt worden ist, so langsam aber auch im Bereich der Pflege Anwendung findet. Es geht davon aus, dass der Betroffene selber am besten weiß, wofür die ihm zustehenden Leistungen verwendet werden sollen. Wird ein Persönliches Budget eingerichtet, erhält er nur noch von einem Leistungsträger einen Gesamtbetrag, aus dem er dann künftig seine gesamte Betreuung und Pflege zu bestreiten hat. Das hat neben der deutlich gestärkten Selbstbestimmung auch Vorteile in der Verwaltung für den Betroffenen. Er muss gerade eben nicht mehr bei jedem Leistungsträger jedes Jahr neue Anträge stellen. Es reicht, dass mit dem so genannten Beauftragten einmal eine Zielvereinbarung ausgehandelt wird, die – soweit sich die Rahmenbedingungen nicht ändern – von Jahr zu Jahr fortgeschrieben wird. Statt festgelegter Leistungskomplexe erhält der Betroffene jetzt eine Geldbetrag, den er nach eigenen Wünschen für sich einsetzen kann.
Die selbstorganisierte Wohngemeinschaft (WG)
Als zweites Beispiel möchten wir die Organisation einer Wohngemeinschaft zum Beispiel für Demenzerkrankte nennen, die seit Beginn 2013 in ihrer Gründung mit bis zu 10.000 € unterstützt wird, und dann über den so genannten Wohngruppenzuschlag je Bewohner und je Monat mit 200 € weiter gefördert zu werden. Alleine auf diesem Weg wird der Pflegebedürftige zum Auftraggeber seiner Pflege und erhält hierdurch ganz neue Gestaltungsmöglichkeiten.
Aber wie für Deutschland nicht ganz untypisch, ist vom Gesetzgeber vor diese Alternativen ein recht umfangreiches Antragsprogramm gesetzt worden. Hinzu kommt die Überlegung des Betroffenen, ob sich die hier genannten Möglichkeiten der Selbstsadministration in seinem ganz speziellen Fall tatsächlich lohnen:
- Lassen sich auf dem Arbeitsmarkt Assistenzkräfte in ausreichender Anzahl akquirieren?
- Welches sind die baulichen Voraussetzungen für eine sachgerechte Pflege in einer Wohngemeinschaft?
- Welche Anträge müssen wann gegenüber wem gestellt werden?
- Mit welchen Investitionskosten ist bei einer Neugründung einer Wohngemeinschaft zu rechnen?
- Worauf ist bei der Auswahl eines Pflegedienstes zu achten?
Dieses sind nur einige wenige Fragen, die sich vor dem Schritt in die betreuerische oder pflegerische Selbstständigkeit stellen. Die Koch Lemke Machacek PartGmbB unterstützt Sie durch ein multidisziplinäres Team bei dieser Tätigkeit. Hierzu arbeiten wir mit dem Pflegeberatungsbüro Große eng zusammen. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Sie durch Herrn Rechtsanwalt Foerster eine fundierte rechtliche Beratung eines Anwalts mit langjähriger Pflegeerfahrung erhalten. Frau Große als examinierte Kauffrau garantiert eine fundierte Beratung bezüglich aller Finanzierungsfragen. Darüber hinaus arbeiten wir mit mehreren hoch qualifizierten Pflegefachkräften zusammen, die alle erforderlichen pflegefachlichen Fragen klären und beantworten können.
Unser Angebot erstreckt sich von einer einmaligen Erstberatung bis hin zu einer dauerhaften Begleitung. Je nachdem, wo Ihr konkreter Hilfs- und Beratungsbedarf liegt, erfolgt die Federführung über unser Haus oder die Pflegeberatung Große.
Beide Unternehmen arbeiten unabhängig von anderen Anbietern auf dem Markt. Weder empfehlen wir Ihnen einen Pflegedienst, noch vermitteln wir Ihnen Räumlichkeiten. Aber wir unterstützen Sie z.B. dabei, einen für Sie exakt passenden Pflegedienst zu finden, die Qualität seiner Arbeit zu beurteilen oder die Kriterien herauszusuchen, die gegeben sein müssen, damit eine fachgerechte Pflege durchgeführt werden kann.
Foerster, Rechtsanwalt
Stand: 18.02.2014