Bitte wählen Sie Ihren Pflegegrad
Für Pflege durch einen zugelassenen Pflegedienst steht Ihnen ein Betrag von 0,00 € je Monat zur Verfügung.
Sie können einen Betrag von bis zu 0,00 € je Monat in Anspruch nehmen.
Bei Pflegesachleistungen über € stände Ihnen ein Pflegegeld von € je Monat zu.
Zur Entlastung pflegender Angehöriger können Sie einen Betrag von 0,00 € je Jahr in Anspruch nehmen. Dieser kann z.B. während eines Urlaubs der pflegenden Angehörigen für die Ersatzpflege durch andere Angehörige, den Einsatz eines ambulanten Dienstes oder sogar für eine kurzzeitige Heimunterkunft genutzt werden. In Krisensituationen stehen Ihnen zusätzlich 0 € je Jahr für eine stationäre Kurzzeitpflege zur Verfügung.
Soweit Sie dauerhaft stationäre Pflege (Altenheim) gewählt haben, zahlt die Pflegeversicherung einen Betrag von 0,00 € als Zuschuss zu den Heimkosten. Abhängig von der Dauer des Heimaufenthats zahlt die Pflegeversicherung zusätzlich noch einen Leistungszuschlag zur Reduzierung des pflegebedingten Eigenanteils.
Bitte beachten Sie, dass Leistung der stationären Pflege alle anderen hiergenannten Leistungen sperrt!
Die nachfolgenden Leistungen sind zum Teil vom Vorliegen zusätzlicher Voraussetzungen abhängig:
Es kann ein Wohngruppenzuschlag von 0,00 € gewährt werden.
Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen steht Ihnen ein Betrag von bis zu 0,00 € gewährt werden. Dieser Betrag kann allerdings nur dann erneut abgerufen werden, wenn ein Fortschreiten der Pflegebedürftigkeit neue Umbaumaßnahmen erforderlich machen.
Für zum Verbrauch bestimmte Hilfmittel steht Ihnen monatlich ein Betrag von bis zu 0,00 € zur Verfügung.
Ihnen steht ein Betrag von 125,00 € je Monat zur Entlastung der Pflegeperson zur Verfügung.
Neu sind die digitalen Pflegeanwendungen (DiPA). Für diese steht Ihnen monatlich ein Betrag von bis zu 50,00 € zur Verfügung
Stand der Leistungen: 1.1.2022