Koch Lemke Machacek PartGmbB

Leistungen der Pflegeversicherung nach Pflegegrad

Bitte wählen Sie Ihren Pflegegrad

Sie haben bei Pflegegrad 5 Anspruch auf folgende Leistungen:

Pflegesachleistungen

Für Pflege durch einen zugelassenen Pflegedienst steht Ihnen ein Betrag von 2.095,00 je Monat zur Verfügung.

Pflegegeld

Sie können einen Betrag von bis zu 901,00 je Monat in Anspruch nehmen.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen können nebeneinander in Anspruch genommen werden. Allerdings reduzieren sie sich wechselseitig. In welchem Maße das geschieht, können Sie über den nachfolgenden Schieberegler berechnen.

    

Bei Pflegesachleistungen über € stände Ihnen ein Pflegegeld von € je Monat zu.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Zur Entlastung pflegender Angehöriger können Sie einen Betrag von 1.612,00 € je Jahr in Anspruch nehmen. Dieser kann z.B. während eines Urlaubs der pflegenden Angehörigen für die Ersatzpflege durch andere Angehörige, den Einsatz eines ambulanten Dienstes oder sogar für eine kurzzeitige Heimunterkunft genutzt werden. In Krisensituationen stehen Ihnen zusätzlich 1774 € je Jahr für eine stationäre Kurzzeitpflege zur Verfügung.

stationäre Pflege

Soweit Sie dauerhaft stationäre Pflege (Altenheim) gewählt haben, zahlt die Pflegeversicherung einen Betrag von 2.005,00 € als Zuschuss zu den Heimkosten. Abhängig von der Dauer des Heimaufenthats zahlt die Pflegeversicherung zusätzlich noch einen Leistungszuschlag zur Reduzierung des pflegebedingten Eigenanteils.

Bitte beachten Sie, dass Leistung der stationären Pflege alle anderen hiergenannten Leistungen sperrt!

weitere Leistungen

Die nachfolgenden Leistungen sind zum Teil vom Vorliegen zusätzlicher Voraussetzungen abhängig:

Es kann ein Wohngruppenzuschlag von 204,00 € gewährt werden.

Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen steht Ihnen ein Betrag von bis zu 4.000,00 € gewährt werden. Dieser Betrag kann allerdings nur dann erneut abgerufen werden, wenn ein Fortschreiten der Pflegebedürftigkeit neue Umbaumaßnahmen erforderlich machen.

Für zum Verbrauch bestimmte Hilfmittel steht Ihnen monatlich ein Betrag von bis zu 40,00 € zur Verfügung.

Ihnen steht ein Betrag von 125,00 € je Monat zur Entlastung der Pflegeperson zur Verfügung.

Neu sind die digitalen Pflegeanwendungen (DiPA). Für diese steht Ihnen monatlich ein Betrag von bis zu 50,00 € zur Verfügung


Stand der Leistungen: 1.1.2022