Unsere Leistungen rechnen wird von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich ab. In der Regel nutzen wir hierzu eine Vergütungsvereinbarung, wie dieses durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgesehen ist. Unser Stundensatz hängt von dem Aufwand, der Bedeutung der Angelegeneit für Sie, einem möglichen Haftungsrisiko und einigen weiteren Faktoren ab. Daher, sprechen Sie uns an. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Für einzelne Bereich bieten wir Leistungen zu festen Gebühren an:
Pflegerecht und Behindertenrecht
Leistung
Beschreibung
Preis¹
Fertigung einer Patientenverfügung
ca. 1-stündige Befragung zu den eigenen Vorstellungen, Fertigung eines Entwurfs, zweite Besprechung; Übersendung einer Endversion
390,00 €
Prüfung des Pflegegrades
Wir gehen mit Ihnen die originalen Prüfungsfragen des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) durch und geben Ihnen eine realistische Einschätzung, welcher Pflegegrad wahrscheinlich vorliegen wird. So wissen Sie, was bei der Begutachtung auf Sie zukommt oder können einschätzen, ob sich Widerspruch/Klage gegen einen Bescheid mit unzureichenden Leistungen lohnt.
290,00 €
gutachterliche Prüfung auf ärztlichen Behandlungsfehler
Wir erörtern mit Ihnen ausführlich die möglicherweise fehlerhafte ärztliche Behandlung und leiten darauf basierend ein Begutachtungsverfahren über Ihre gesetzliche Krankenversicherung ein. Sobald ein Gutachten vorliegt, besprechen wir dieses mit Ihnen, beantworten Ihre Fragen dazu. Gemeinsam mit Ihnen entscheiden wir, ob die Verfoglung von Schadenersatzansprüchen aussichtsreich erscheint.
399,00 €
Prüfung auf Pflegefehler
Das Pflegerecht hat sich vom Arztrecht emanzipiert und folgt eigenen Regeln. Wir erläutern Ihnen, was Pflege nach dem aktuellen Stand pflegerischen Erkenntis ist und prüfen diesen Stand bezogen auf Ihre Angelegenheit.
349,00 €
¹ Alle Preise verstehen sich incl. der geltenden gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sie sind hier auf 19% berechnet. Sollte pandemiebedingt der Steuersatz verändert werden, erhalten Sie von uns selbstverständlich eine Rechnung, die dann auf den jeweils gültigen Satz reduziert ist.
Soweit Sie über den Schutz durch eine Rechtschutzversicherung verfügen, lohnt sich eine Anfrage bei dieser, ob die oben genannten Preise übernommen werden.
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