Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Handyverbot
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Das Verbot des Arbeitgebers, private Handys während der Arbeitszeit zu nutzen, unterfällt nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates.
BAG vom 17.10.2023 - 1 ABR 24/22