Kein Schadenersatz bei Diebstahl aus Auto mit Keyless-Go-System
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Wird aus einem Auto, das mit einem Keyless-Go-System ausgestattet ist, ein Koffer gestohlen, indem die Technik ausgetrickst wird, liegt nach Auffassung des AG München kein „Aufbrechen“ vor. Im konkreten Fall sah die Hausratversicherung des Autofahrers vor, dass Diebstahl von Sachen auch dann entschädigt würde, wenn diese „durch Aufbrechen eines verschlossenen Kraftfahrzeugs entwendet“ werden. Wahrscheinlich hatte der Täter das Schließsystem durch eine sogenannte Relay-Attacke entriegelt.
Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass dem allgemeinen Sprachgebrauch nach ein Aufbrechen immer die Anwendung von Gewalt erfordere. Das sei bei einem falschen Funksignal aber nicht der Fall.
AG München vom 12. März 2020 zum Az. 274 C 7752/19
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