Kein Wegfall der Bereicherung bei unwirksamer Beitraganpassung
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Ein privater Krankenversicherer hatte eine unwirksame Beitagsanpassung/Prämienanpassung vorgenommen und unterlag im gerichtlichen Verfahren um die Rückzahlung der Anpassungsbeträge. Nun versuchter er, die Rückzahlung mit dem Wegfall der Bereicherung zu umgehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) stoppte dieses Unterfangen. Auf den Wegfall der Bereicherung könne sich der Krankenversicherer bei einer unwirksamen Anpassung nicht berufen.
BGH vom 21.09.2022 - Az. IV ZR 2/21