Keine Sozialauswahl bei Eigenbedarfskündigung
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Ist ein Vermieter zur Eigenbedarfskündigung berechtigt, muss er keine Auswahl unter den Mietern treffen, wen die Kündigung am wenigsten hart treffen würde.
LG Berlin vom 18.12.2019 - 64 S 91/18