Kündigung bei Verdacht einer Straftat
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Ein Vermieter kann auch schon bei Verdacht auf eine Straftat das Mietverhältnis fristlos kündigen, so das AG Frankfurt/Main. Maßgeblich sei dabei allerdings eine Außenwirkung der Straftat. Die war vorliegend gegeben, da dem Mieter Rauschgifthandel vorgeworfen wurde.
AG Frankfurt/Main vom 6.2.2019 - 33 C 2815/18
Der Kommentar von Rechtsanwalt Foerster: „Das Besondere an dieser Entscheidung war, dass die eigentlichen Mieter die Eltern des strafrechtlich Angeschuldigten waren. Dessen Fehlverhalten müssten sich die Eltern aber zurechnen lassen, so das AG.“