Lebensversicherung: Rechte nach Rücktritt
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Speer
Der Bundesgerichtshof hat einen Fall entschieden, bei dem es um die Rechte auf Nutzungsentschädigung nach einem wirksamen Rücktritt des Versicherungsnehmers vom Vertrag ging.
Kündigt ein Versicherungsnehmer einen Lebensversicherungsvertrag (Kapitallebensversicherung) erhält dieser vom Versicherer nur den Rückkaufswert. Dies ist für den Versicherungsnehmer finanziell unvorteilhaft. Häufig erhält er weniger, als die eingezahlten Raten zurück.
Deutlich günstiger ist es für den Versicherungsnehmer, wenn er vom Vertrag zurücktreten konnte, etwa weil die Belehrung über das Rücktrittsrecht fehlerhaft war. In der Entscheidung verdeutlichte der Bundesgerichtshof die Herausgabepflicht eines Versicherers für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wirksam vom Vertrag zurückgetreten war. Der Versicherer habe nicht nur die vom Versicherungsnehmer gezahlten Prämien zurückzugewähren, sondern auch die gezogenen Nutzungen. Ein Anspruch des Versicherers auf Wertersatz für den vom Versicherungsnehmer faktisch genossenen Versicherungsschutz aus dem Risikoanteil bestehe nicht.
BGH vom 21.6.2017 zum Az. IV 130/15