Mieterhöhung wegen Modernisierung bei Staffelmiete
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Eine Staffelmiete schließt eine außerplanmäßige Mieterhöhung bei Wohnraum grundsätzlich aus.Das gilt auch im Fall einer umfangsreichen Modernisierung, so das Landgericht Berlin.
LG Berlin vom 28.02.2018 - Az. 65 S 225/17
Der Praxistipp von Rechtsanwalt Foerster: „Das ändert aber nichts daran, dass Mieter einem Mietvertrag mit eienr Staffelmiete mit Vorsicht begegnen sollten.“