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Obergrenze bei Tierhaltung

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Auch Eigentümer können nicht unbegrenzt Tiere in Ihrem Haus halten. Das entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart. Mehr als 30 Tiere in einer Doppelhaushälfte vermittelten dem Gericht den Eindruck eines Zoogeschäfts. Das müsse  die Nachbarschaft nicht dulden mit der Folge, das einige Tiere weichen mussten.

VG Stuttgart vom 20. Mai 2019 - 2 K 6321/18

 

Der Kommentar von Rechtsanwalt Foerster: „Wo die Obergrenze bei der Tierhaltung liegt, ist immer Einzelfallfrage. Sie hängt ab von der Art der Tiere (Geräuschs-/Geruchsbelästigung), der umgebenden Bebauung, den Abständen und ähnlichen. Die Zahl lässt sich anhand vergleichbarer Urteile durch einen erfahrenen Anwalt zumindest abschätzen.“