Quarantänepflicht im Urlaub – Urlaubsverlust?
Mitgeteilt von Ehemalige
Eine Urlauberin hatte sich im Urlaub mit Corona / Covid-19 infiziert und musste sich auf Grund behördlicher Anordnung in Quarantäne begeben. Hierdurch verlor sie Urlaubstage. Ende der Quarantäne wollte sie gerne den Urlaub nachholen. Das aber verweigerte der Arbeitgeber
Das Arbeitsgericht Bonn urteilte nun im Sinne des Arbeitgebers. Zwar sehe das Bundesurlaubsgesetz bei einer Arbeitsunfähigkeit die Nachgewährung von Urlaub vor. Aber, so das Gericht, hierfür müsse ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Eine behördliche Quarantäneanordnung erfällt diese Voraussetzung aber nicht aus. Schließlich führe eine Erkrankung mit dem Covid-19-Virus nicht zwingend zu einer Erkrankung, die dann auch noch Arbeitsunfähigkeit begründe.
AG Bonn vom 23.7.2021 - 2 Ca 504/21
Der Praxistipp von Rechtsanwalt Machacek: „Trotz Quarantäneanordnung ist daher ein Aufsuchen eines Arztes zwingend erforderlich – selbstverständlich nur dann, wenn auch wirklich Krankheitssymptome vorliegen. Andernfalls hat der Arbeitnehmer Pech.“