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Radfahren ohne Helm ist kein Eigenverschulden

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Als Radfahrer einen Radweg in falscher Richtung zu nutzen und das dann noch ohne Helm, ist in der Realität gefährlicher als vor Gericht. Denn steter Rechtsprechung folgend behält dieser Radfahrer sein Vorfahrtrecht gegenüber Pkw aus nicht vorfahrtsberechtigten Straßen. Er muss sich in der Regel nur ein Eigenverschulden von 1/3 anrechnen lassen. Dass er ohne Helm unterwegs war, erhöht sein Eigenverschulden hingegen nicht.

OLG Hamm vom 4.8.2017 zum Az. 9 U 173/16

 

Der Praxistipp von Rechtsanwalt Foerster: „Sowohl Pkw-Fahrer als auch Radfahrer machen am Unfallort gegenüber der Polizei häufig vorschnelle Aussagen, die in einem späteren Haftungsverfahren kaum mehr korrigiert werden können!“