Kein Schadenersatz bei mangelhaften Brustimplantaten
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Eine Klage einer Patientin gegen den TÜV wegen mangelhafter Überwachung von importierten Brustimplantaten ist gescheitert. Das Gericht wies die Klage ab, da bei der Klägerin bisher kein nachweisbarer Schaden eingetreten sei. Außerdem sei die Klägerin den Beweis schuldig geblieben, dass konkret ihre Implantate Industriesilikon beinhalten würden. Nicht einmal die Extransplantationoperation wollte das Gericht als Schadensposten anerkennen, da die Belastungen nicht hinreichend genug deutlich gemacht worden seien und das begeherte Schmerzensgeld vorrangig auf das Krebsrisiko durch den Industriesilikon gestützt worden sei.
LG Frankenthal vom 14.03.2013 zum Az. 6 O 304/12