Kein Unterhalt für Rabeneltern
Mitgeteilt von Ehemalige
Der Anspruch auf Elternunterhalt ist verwirkt, wenn der Bedürftige durch unwürdiges Verhalten das Familienband zerrissen hat. Das Gericht versteht die Familie als Solidarverband gegenseitiger Verantwortung. Kündigen die Eltern diesen Solidarverband einseitig auf, gibt es im Zweifelsfall auch keinen Unterhaltsanspruch gegenüber den Kindern.
OLG Oldenburg vom 25.10.2012