Kosten der Ehescheidung im Steuerrecht
Mitgeteilt von Ehemalige
Scheidungskosten in vollem Umfang steuerlich absetzbar
Die Kosten einer Ehescheidung können in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden. Dies entschied das Finanzgericht Düsseldorf. Im zugrunde liegenden Fall hatte ein geschiedener Ehegatte Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von über 8.000,00 € für die Ehescheidung aufgewandt. Diese Kosten betrafen nicht nur die Ehescheidung, sondern auch die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich, dem Zugewinn und dem nachehelichen Unterhalt.
Das Finanzamt erkannte nur die Kosten als steuerwirksam an, die auf die Ehescheidung und den Versorgungsausgleich anfielen. Das Finanzgericht Düsseldorf hat die gesamten Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung steuerwirksam zum Abzug zugelassen.
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2013, – 10 K 2392/12 E