Rechtschutzversicherungen und der VW-Abgas-Skandal
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Eine Rechtschutzversicherer hat Deckungsschutz zu gewähren, wenn sein Versicherter die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Pkw der Fa. Volkswagen begehrt, der von den Diesel Abgas-Skandal betroffen war. Das entschied das OLG Düsseldorf, da es eine hinreichende erfolgsaussicht bejahte.
OLG Düsseldorf vom 21.09.2017 zum Az. 4 U 87/18
Der Praxistipp von Rechtsanwalt Foerster: „In bestimmten Fällen drohen erhebliche Nachteile, sofern laufende Fristen verpasst werden!“