Schadenersatz gegen eine freiberufliche Pflegekraft
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Eine Krankenkasse verlangte u.a. von einer Pflegekraft Schadenersatz für tatsächlich nicht erbrachte Pflegeleistungen im Rahmen eines Persönlichen Budgets. Hintergrund war, dass – zumindest nach Auffassung der Staatsanwaltschaft – Pflegeleistungen nach §37 SGB V von der Pflegekraft in Rechnung gestellt worden sind, tatsächlich aber von den Eltern erbracht wurden. Einen Rückforderungsanspruch könne die Krankenkasse über das Sozialgericht geltend machen, so das LSG Baden-Württemberg, denn es handle sich um eine „Angelegenheit der Krankenkasse“ im Sinne dew §51 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 SGG. Zwar kämen Ansprüche aus Vertragsverletzung nicht in Betracht, da im Rahmen eines Budgets gerade kein Vertrag wzischen der Kasse und der Pflegekraft bestehen würde. Das Gericht bejaht jedoch Ansprüche aus Pflichtverletzung im Rahmen „geschäftlicher Kontakte“.
LSG Baden-Württemberg vom 7.11.2019 - L 11 K R 2795/19 B
Der Kommentar von Rechtsanwalt Foerster: „Die klassische Betrugsmasche im Rahmen eines Budgets, da die eigenen Eltern/Kinder in der Regel nicht als Pflegekräfte angestellt werden dürfen. Von ihnen wird im Rahmen der „Neuen Kultur der Pflege“ erwartet, dass sie kostenfrei arbeiten (vom Pflegegeld mal abgesehen).“