Sturz eines älteren Fahrgastes im Bus
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster
Betritt ein älterer Fahrgast mit einem Rollator einen Bus, ist dieses dem OLG Hamm nach kein Umstand, der einen Busfahrer zu besonderen Sorgfaltspflichten veranlassen muss. Das gilt insbesondere dann, wenn der Fahrgast fahrlässig eine Eigensicherung durch die Nutzung eines Sitzes oder zumindest das Festhalten unterlässt.
OLG Hamm vom 29.4.2022 - 11 U 198/21
Der Hinweis von Rechtsanwalt Foerster: „Der vorliegende Fall war deutlich ein überwiegendes Eigenverschulden des Fahrgastes. Allerdings macht das OLG deutlich, dass immer im Einzelfall zu entscheiden ist. Es sind also Konstellationen denkbar, in denen die Betriebsgefahr des Busses nicht hinter ein fahrlässiges Verhalten eines Fahrgastes zurücktritt.“