Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht zeichnet sich durch den Gegensatz der Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus. Es gilt für alle Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte). Der Arbeitnehmer ist persönlich und regelmäßig wirtschaftlich abhängig vom Arbeitgeber. Der Arbeitgeber erwartet für sein gezahltes Geld gute Leistung. Das Arbeitsrecht soll die unterschiedlichen Interessen ausgleichen. Das funktioniert nicht immer, dann ist Streit vorprogrammiert. Bei der Beratung im Vorfeld der Auseinandersetzung und beim Konflikt vertreten wir Sie engagiert und konsequent bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Das Individual-Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und betrifft Themen wie Arbeitszeit oder Arbeitsentgelt. Zum kollektiven Arbeitsrecht gehören u.a. die betriebliche Mitbestimmung sowie das Tarifvertragsrecht.
Wir vertreten branchenorientiert Arbeitnehmer wie Arbeitgeber und bieten eine umfassende Beratung und Betreuung in allen Belangen des Arbeitsrechts. Wir beraten, unterstützen und betreuen Sie bereits vor und zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses. So helfen wir Ihnen bei der Gestaltung und Auslegung von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen Ihre Rechte zu sichern und beugen so Konflikten vor. Aber auch bei Problemen während des Arbeitsverhältnisses so z. B. dem Urlaub, der richtigen Lohnzahlung und der Teilzeit sowie rund um das Ende des Arbeitsverhältnisses durch z. B. Kündigung oder Aufhebungsvertrag stehen wir an Ihrer Seite und vertreten Sie vor den Arbeitsgerichten der ersten, zweiten und dritten Instanz, nicht nur in Berlin, sondern in ganz Deutschland.
Durch die enge Verzahnung mit dem Sozialrecht und den dortigen Fachanwälten ist gewährleistet, dass eine umfassende Betreuung gerade bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen stattfindet.
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- Beratung im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht
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