Bank- und Kapitalmarktrecht
Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Kanzlei ist im Bank- und Kapitalmarktrecht belegen. Herr Rechtsanwalt Lemke, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, bearbeitet ebenso wie Herr Rechtsanwalt Speer – bei größeren Angelegenheiten ggf. auch beide begleitet durch weitere Kollegen unseres Hauses – Angelegenheiten aus dem Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht sowohl für als auch auf Empfehlung von Finanzdienstleistern oder Versicherer einerseits, als auch Privatkunden, Gewerbetreibende oder Freiberufler andererseits.
Wir nehmen uns sowohl komplexer Finanzierungen, Risikomanagements, als auch schlichter Darlehen oder Bausparverträge an und versuchen weiterzuhelfen. Insbesondere bearbeiten wir Haftungsangelegenheiten, dies sowohl soweit es gilt einen Anspruch abzuwehren als auch einen solchen durchzusetzen. Bei derzeit ca. 1.679 Banken, 530 Versicherern (Stand: 2020) und einer nicht klar verifizierbar hohen Zahl von – auf dem sog. grauen Kapitalmarkt tätigen – Finanzdienstleistern auf dem deutschen Markt können wir – nach einer Interessenkollisionsprüfung – in der Regel weiterhelfen.
Da die auf diesem Markt angebotenen Produkte sich in stetiger Entwicklung befinden, sind die Problemstellungen derart vielfältig, dass die Bearbeitung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht nach hiesiger Ansicht erhebliche Vorteile mit sich bringt.
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