Baurecht und Architektenrecht sowie das Recht der Ingenieure, Sonderfachleute und Gutachter
Die Rechtsanwaltskanzlei Koch Lemke Machacek bietet insbesondere mit Frau Rechtsanwältin Felicitas Koch als Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und Frau Rechtsanwältin Katharina Jahr fachkundige und kompetente Beratung und Vertretung. Eines der Spezialgebiete der Rechtsanwältin Felicitas Koch – Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht – liegt in der Beratung und Vertretung der Architekten, Ingenieure, Sonderfachleute und Gutachter im Bereich des Honorarrechts (HOAI), Vertrags– und Haftungsrechts.
Architekten, Ingenieure, Sonderfachleute und Gutachter sind als am Bau Beteiligte nicht hinwegzudenken. Durch rechtliche Veränderungen und Ausweitung der Haftungsrechtsprechung werden zunehmend mehr Architekten, Ingenieure, Sonderfachleute und Gutachter haftungsrechtlich in Anspruch genommen.
Aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz werden durch Auftraggeber und Rechtsprechung an Architekten, Ingenieure, Sonderfachleute und Gutachter hohe Erwartungen und Anforderungen besonders im Bereich der Planung-, Vergabe und Bauüberwachung gestellt. Daneben sind von diesen auch zahlreiche Aufklärungs-, Beratungs- und Hinweispflichten zu erfüllen. Steht die Pflichtverletzungshandlung/der Fehler fest, so kann dies zu einem kausalen Schaden des Auftraggebers und damit zur Haftung des Architekten oder Ingenieurs führen. Frau Rechtsanwältin Felicitas Koch – Fachanwältin für Bau und Architektenrecht und Verwaltungsrecht – und Frau Rechtsanwältin Jahr stehen Ihnen dabei auch über Empfehlungen von Haftpflichtversicherern für Forderungsabwehr gern zur Verfügung.
Dabei versteht Frau Rechtsanwältin Felicitas Koch auch komplexe technische Zusammenhänge infolge der familienseitigen Schulung des technischen Verständnisses durch ihren Vater (Dipl.- Ing. Bauwesen) und kann dies für die Fallbearbeitung für Sie einbringen. Erforderlichenfalls können wir technische Fragestellungen auch in Zusammenarbeit mit Sachverständigen bearbeiten und einer möglichst wirkungsvollen juristischen Lösung zuführen. Neben den technischen Fragestellungen kann Frau Rechtsanwältin Felicitas Koch auch als Fachanwältin für Verwaltungsrecht bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Fragestellungen kompetent prüfen und berücksichtigen.
Im Vorfeld kann es für Sie wichtig sein, sich über Ihre rechtlichen Pflichten durch Vertragsprüfung- und Gestaltung beraten zu lassen, um einer (gerichtlichen) Auseinandersetzung vorzubeugen. Vertragliche Klauseln in Architekten– und Ingenieurverträgen unterfallen als allgemeine Geschäftsbedingungen bei professionellen Auftraggebern in der Regel den Vorschriften der §§ 305 ff BGB; daneben sind die teilweise bindenden Vorschriften des öffentlichen Preisrechts, der HOAI, zu beachten. Auch in diesem Bereich steht Ihnen die Kanzlei Koch Lemke Machacek mit den Rechtsanwälten Felicitas Koch – Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht- sowie Rechtsanwältin Katharina Jahr zur Seite.
Unsere Rechtsgebiete:
- Honorarrecht (HOAI)
- Vertragsrecht
- Haftungsrecht (Pflichtverletzungen und Fehler bei Vertragsdurchführung)
- Haftpflichtversicherungsrecht (Deckungsverhältnis)
- Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
Ihre Ansprechpartner
- Rechtsanwältin Felicitas Koch, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht sowie Fachanwältin für Verwaltungsrecht (mehr Informationen)
- Rechtsanwältin Katharina Jahr (mehr Informationen)
Unser Angebot
- Beratung und Vertretung
- Prüfung, Verhandlung und Erstellung von Verträgen
- Bearbeitung von haftungsrechtlichen Angelegenheiten
- Betreuung von Angelegenheiten der Honorarabrechnungen, insbesondere der HOAI
- Rechtliche Begleitung bei Projektentwicklungen und rechtliche Betreuung und Koordination von Großbauvorhaben in allen Bau- und Baunebenbereichen
- Freie und fristlose Kündigung
Aktuelle Rechtsprechung
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