Berufsrecht der Ärzte
Ärzte gehören den freien Berufen an. Sie unterliegen einer staatlichen Überwachung durch Approbation und Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung. Hieraus ergeben sich berufsrechtliche Eigenheiten, die sich deutlich von einer Tätigkeit als selbständiger Unternehmer oder Arbeitnehmer unterscheiden.
Eine Vertretung in diesem Bereich setzt daher immer auch dezidierte Kenntnisse der Rahmenbedingungen voraus, sei es der aktuelle Stand des Vergütungsrechts der Ärzte, sei es die gegenwärtige Stand der Überarbeitung des Arzneimittelgesetztes (AMG), sei es die Genehmigungspraxis der Krankenkassen resp. des Gemeinsamen Bundesausschusses im Bereich der Hilfsmittel.
Unser Ziel ist, unsere ärztlichen Mandanten von der Belastung unklarer Rechtsfragen weitgehend frei zu halten. Unser Bestreben ist, eine Lösung zu erzielen, die mit der Gegenseite (bspw. Kassenärztliche Vereinigung, Ärztekammer) im Einvernehmen gefunden wird. Nur so lässt sich unnötiges Aufsehen in der Sache vermeiden. Nur so schaffen wir die Freiräume, die ein Arzt für seine berufliche Tätigkeit dringend benötigt.
Unsere Rechtsgebiete:
- Musterberufsordnung der Ärzte (MBO)
- Recht der Ärztekammern
- Krankenversicherungsrecht (SGB V)
Ihre Ansprechpartner
Unser Angebot
- Vertretung in Verfahren des Entzugs der Approbation vor der Kammer und dem Berufsgericht
- Beratung zur ärztlichen Dokumentationspflicht
- Durchsetzung von Ansprüchen im vertragsärztlichen Vergütungssystem
- Gestaltung von Verträgen für Arztgemeinschaften, medizinische Versorgungszentren (MVZ) und die integrierte Versorgung (IV)
- Wirtschaftlichkeitsprüfung nach dem Gesundheitsstrukturgesetz
- Überprüfung von Werbung der Ärzte
- Abwicklung der eigenen Praxis wegen Erreichens des Rentenalters
Aktuelle Rechtsprechung
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